Freizeitgelder

  • Die KoKoBe zahlt die Individuellen Freizeitgelder des Landschaftsverbandes Rheinland aus.
  • Diese Gelder stehen Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung zu, die alleine mit oder ohne Hilfe leben.
  • Jede Person kann im Jahr bis zu 30 Euro bekommen.
  • Das Geld muss in der KoKoBe beantragt werden und wird nur gegen eine Quittung ausgezahlt.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr darüber wissen möchten: